Was ist bei der neuen „Button-Lösung“ für Onlineshops gemeint und sollte beachtet werden?

Button-LösungSeit dem 01.08.2012 gilt das „Gesetz zur Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs zum besseren Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher vor Kostenfallen im elektronischen Geschäftsverkehr und zur Änderung des Wohnungseigentumsgesetzes“. Hiermit sollen Verbraucher vor Abofallen im Internet geschützt werden.

Dr. Carsten Föhlisch, Rechtsanwalt, Leiter Recht und Prokurist bei der Trusted Shop GmbH hat einen sehr übersichtlichen Betrag zum Thema „Button-Lösung“ geschrieben.  Hier erklärt er mit einfachen Worten, was die „Button-Lösung“ ist, was sich im Gesetz genau geändert hat, welche Beschriftungen möglich sind, ob und wo ein Button zwingend notwendig ist oder nicht, welche Informationspflichen dazu kommen, welche Konsequenzen bei mangelhafter Umsetzung drohen und ob die „Button-Lösung“ auch für B2B-Geschäfte gelten.

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