Der Bundesrat hat heute das umstrittene Leistungsschutzrecht beschlossen. Das soll dann beispielsweise großen Suchmaschinen, wie Google, die Anzeige von Textpassagen aus Onlinenachrichten-Portalen oder Zeitungen verbieten. Google müsste sich vorher immer die Lizenzen dafür erwerben bzw. dafür zahlen.
Die meisten Zeitungsverlage verlieren seit Jahren massiv an Kunden für ihr Printausgaben und versuchen sich mehr schlecht als recht mit Online-Magazinen. Wenn sie nun auch noch Google und Bloggern die Verwendung von Textpassagen verbieten, dann sägen sie an dem ohnehin nur noch dünnen Ast, auf dem sie sitzen.
Google wird sicher einfach die betroffenen Onlinemagazine aus dem Index bzw. dem Suchergebnis nehmen und sie sich ihrem Schicksal überlassen. Ohne Google und Blogger kann man nur noch mit Wurfsendungen auf sich aufmerksam machen.
Spiegel Online, Heise und Golem machen es doch vor. Die wissen seit Jahren, wie man das Web für sich gewinnt und auch davon profitieren kann. Zum aktuellen Thema des Leistungsschutzrechtes haben der Verlag beispielsweise gleich eine Erklärung abgegeben, wo Sie allen Nutzern des Web die kostenfreie Nutzung von Textpassagen, Überschriften und Anrisstexten erlauben.
Wir können gespannt sein, wie groß das Jammern bei den Verlagen sein wird.