Bauträgerrecht

Viele Fälle im Bauträgerrecht sind:
– Fälligkeit von Abschlagszahlungen
– Sicherheiten und Bürgschaften
– Leistungs- und Baubeschreibungen
– Dokumentationspflichten
– Erwerber-Sonderwünsche
– Fertigstellungstermine und Verzug
– Schadensersatz
– Besitzübergabe
– Abnahme des Sondereigentums
– Abnahme des Gemeinschaftseigentums
– Ansprüche bei Mängeln

Der richtige Ansprechpartner in Sachen „Bauträgerrecht“ ist die Frankfurter Kanzlei WHS-Rechtsanwälte

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