Die Verlage schaufeln sich das eigene Grab

Der Bundesrat hat heute das umstrittene Leistungsschutzrecht beschlossen. Das soll dann beispielsweise großen Suchmaschinen, wie Google, die Anzeige von Textpassagen aus Onlinenachrichten-Portalen oder Zeitungen verbieten. Google müsste sich vorher immer die Lizenzen dafür erwerben bzw. dafür zahlen.

Die meisten Zeitungsverlage verlieren seit Jahren massiv an Kunden für ihr Printausgaben und versuchen sich mehr schlecht als recht mit Online-Magazinen. Wenn sie nun auch noch Google und Bloggern die Verwendung von Textpassagen verbieten, dann sägen sie an dem ohnehin nur noch dünnen Ast, auf dem sie sitzen.

Google wird sicher einfach die betroffenen Onlinemagazine aus dem Index bzw. dem Suchergebnis nehmen und sie sich ihrem Schicksal überlassen. Ohne Google und Blogger kann man nur noch mit Wurfsendungen auf sich aufmerksam machen.

Spiegel Online, Heise und Golem machen es doch vor. Die wissen seit Jahren, wie man das Web für sich gewinnt und auch davon profitieren kann. Zum aktuellen Thema des Leistungsschutzrechtes haben der Verlag beispielsweise gleich eine Erklärung abgegeben, wo Sie allen Nutzern des Web die kostenfreie Nutzung von Textpassagen, Überschriften und Anrisstexten erlauben.

Wir können gespannt sein, wie groß das Jammern bei den Verlagen sein wird.

Was ist bei der neuen „Button-Lösung“ für Onlineshops gemeint und sollte beachtet werden?

Button-LösungSeit dem 01.08.2012 gilt das „Gesetz zur Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs zum besseren Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher vor Kostenfallen im elektronischen Geschäftsverkehr und zur Änderung des Wohnungseigentumsgesetzes“. Hiermit sollen Verbraucher vor Abofallen im Internet geschützt werden.

Dr. Carsten Föhlisch, Rechtsanwalt, Leiter Recht und Prokurist bei der Trusted Shop GmbH hat einen sehr übersichtlichen Betrag zum Thema „Button-Lösung“ geschrieben.  Hier erklärt er mit einfachen Worten, was die „Button-Lösung“ ist, was sich im Gesetz genau geändert hat, welche Beschriftungen möglich sind, ob und wo ein Button zwingend notwendig ist oder nicht, welche Informationspflichen dazu kommen, welche Konsequenzen bei mangelhafter Umsetzung drohen und ob die „Button-Lösung“ auch für B2B-Geschäfte gelten.

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